Mitgliedschaft bei QUANUP e.V.
Möglichkeiten der Mitgliedschaft
- Individualmitglieder: Ärztinnen und Ärzte
- Institutionsmitglieder: Kliniken
- Indikationsbezogene Fördermitglieder: z. B. Selbsthilfe Vereinigungen, pharmazeutische Unternehmen. Fördermitglieder haben das Recht, einen Vertreter in einen wissenschaftlichen Beirat ihrer Wahl als nicht stimmberechtigtes Mitglied zu entsenden.
Individualmitglied kann jeder auf dem Gebiet der Neurologie, Psychiatrie einschließlich Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie, Nervenheilkunde tätige Arzt werden. Daneben können im Sinne der Satzung laut § 5 Abs. 2 S. 1 tätige institutionelle Einrichtungen Mitgliedsstatus erwerben, sofern sie für die ihnen untergeordneten bzw. angestellten Ärzte die Gewähr für die Einhaltung der Satzungsvorschriften und Beschlüsse übernehmen. Sie sind Interessiert? Der Beitritt zum QUANUP erfolgt durch Abgabe eines Beitrittsantrags (Individulamitglieder), den Sie auch über die Geschäftsstelle anfordern können. Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie in der Geschäftsstelle oder können in der Satzung nachgelesen werden.